Dualer Ausbildungsgang mit Berufsabschluss Augenoptiker/in
Unsere Auszubildenden werden im Bildungsgang Augenoptik von einem festen Lehrerinnen/Lehrer-Team nach dem bundesweit gültigen neuen Rahmenlehrplan für Augenoptik praxisnah und prüfungsrelevant unterrichtet. Dieser Rahmenlehrplan sieht verbindlich 13 Lernfelder für den schulischen Teil in der dualen Ausbildung zur Augenoptikerin / zum Augenoptiker vor.
Die Auszubildenden werden in dem traditionellen Handwerksberuf Augenoptikerin / Augenoptiker ausgebildet. Dazu schließen sie mit einem Ausbildungsbetrieb einen dreijährigen Ausbildungsvertrag ab. Ergänzt wird die praktische Ausbildung im Betrieb durch die berufliche Bildung bei uns in der Berufsschule. Die gesetzliche Grundlage für diese berufliche Erstausbildung in dualer Form ist das Berufsbildungsgesetz.
Aufbau der Ausbildung
Unser Bildungsgang Augenoptik am Schulzentrum Sek. II Utbremen versteht sich in diesem Ausbildungssystem als der schulische Partner der Ausbildungsbetriebe. Die Betriebe melden uns ihre Auszubildenden bis etwa Mai jeden Jahres schriftlich an. Das Einzugsgebiet liegt in Bremen und Umgebung.
Die Beschulung in unserem Bildungsgang erfolgt in 14-tägigen Unterrichtsblöcken nach einem Blockplan. Während des Unterrichtsblockes ruht die Ausbildung im Betrieb.
Einmal im Jahr gehen die Auszubildenden zusätzlich für 2 Wochen zur überbetrieblichen Ausbildung in die Werkstatt des HandWERK´s Bremen. Zur Komplettierung der betrieblichen Ausbildung ist dies in fast allen Handwerksberufen üblich.
Die Auszubildenden im Alter von 16- 25 Jahre verteilen sich auf drei Klassen: die Opt XX/Unterstufe die Opt XX/Mittelstufe und die OptXX/Oberstufe.
Als Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung bringen unsere Schüler mehrheitlich den mittleren Schulabschluss (MSA) oder die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife (Abitur/Fachabitur) mit. Voraussetzung für die Ausbildung ist jedoch ein guter Hauptschulabschluss.
Nach bestandener Gesellenprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Augenoptiker-Innung (Handwerkskammer) erhalten die Auszubildenden zur Freisprechung den Gesellenbrief und vom Schulzentrum S II Utbremen ein Abschlusszeugnis.
Die Weiterbildung in der Fachrichtung Augenoptik erfolgt in privaten oder staatlichen Fachschulen mit einer Ausbildung zum Augenoptikmeister bzw. zum Staatlich geprüften Augenoptiker oder durch den Besuch einer (Fach-)Hochschule mit dem Abschluss Bachelor für Augenoptik.
Einschulung:
Weitere Informationen:
Zuordnung der Lernfelder zu den Fächern der Stundentafel
im Ausbildungsberuf Augenoptiker / Augenoptikerin
Lernfelder
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Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden | ||
Nr. und Titel
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1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
1. Den Betrieb und das Berufsbild präsentieren |
40 |
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2. Einstärken-Brillengläser kontrollieren und einarbeiten |
100 |
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3. Sehtestergebnisse erklären |
60 |
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4. Zusatzprodukte und Kontaktlinsenpflegemittel anbieten und verkaufen |
80 |
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5. Brillen instand setzen oder modifizieren |
80 | ||
6.Kunden mit Sonnenschutzbrillen versorgen |
60 |
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7. Sphärisch fehlsichtige Kunden beraten und ver- sorgen |
100 |
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8. Astigmatisch fehlsichtige Kunden beraten und versorgen |
40 | ||
9. Dienstleistungen und Verwaltungsarbeiten durchführen |
40 | ||
10. Presbyope Kunden beraten und versorgen |
80 | ||
11. Kunden mit beeinträchtigtem Binokularsehen beraten und versorgen |
80 |
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12. Kunden mit Sondergläsern und Schutzbrillen versorgen |
40 |
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13. Kunden die Anwendung vergrößernder Sehhilfen erklären |
40 | ||
Summen: insgesamt 840 Stunden
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280 | 280 | 280 |